Wer braucht nun einen Datenschutzbeauftragten?

Nur Firmen, die umfangreich und regelmäßige Überwachung von Personen betreiben (Banken, Versicherungen, Detektive,…) oder sensible bzw. strafrechtliche Daten verarbeiten (Krankenanstalten, Rechtsanwalts- oder SteuerberatungsGroßkanzleien)

Sie als Unternehmer müssen aber trotzdem alle Vorgaben der DSGVO erfüllen, nur eben keinen Verantwortlichen im Haus benennen, der alle Rechte und Pflichten hat. Wenn Sie jemanden benennen wollen, der sich um die Datenschutzumsetzung kümmert, dann nennen Sie ihn Datenschutzkoordinator (dann ist er rechtlich nicht der „Datenschutzbeauftragte“), dieser ist nach Außen und in Richtung der Behörde nicht zu benennen.

Sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, dann hat dieser beratende und kontrollierende Funktion, ist in diesem Zusammenhang weisungsfrei, muss die Qualifikation haben und stellt nach Außen auch eine Schnittstelle dar. Es darf auch ein Externer sein, darf aber nicht der Geschäftsführer, der IT-Chef oder der Marketingleiter sein, weil diese Personen mit den Daten arbeiten und sich selbst nicht auf die Finger schauen würden 😉

9, 29, 37, 38, 39 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
5 DSG (Datenschutzgesetz)

Links:

WKO Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbehörde

Entscheidungsbaum – brauche ich einen Datenschutzbeauftragten

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