Ich mache Fotos bei meiner Veranstaltung, darf ich das für meine Kommunikation nutzen?

Genaugenommen nur dann, wenn Sie bei der Einladung darauf hingewiesen haben, dass Sie Fotos zum Zweck der Veröffentlichung auf der Website oder in Printmedien anfertigen. Dann steht es den Besuchern frei trotzdem zu kommen.

Beachten Sie bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken besonders die Tatsache, dass Sie eine Einverständniserklärung aller auf den Foto sichtbaren Personen haben. Es gibt das Gruppenfoto ohne Einwilligung nicht und hat es bisher noch nie gegeben. Die Betroffenen auf diesem Foto können ihr Recht auf das eigene Bild geltend machen und auch Einklagen. Sie können das umgehen indem Sie bekannt machen, dass Sie während der Veranstaltung fotografieren werden.

Während einer Messe sollten Sie ein Schild aufhängen mit der Information, dass Sie Foto oder Filmaufnahmen anfertigen. Das ist bei der Durchsetzung Ihrer Interessen sehr hilfreich.

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